Die psychotherapeutische Sprechstunde:
Gemäß der gültigen Psychotherapie-Richtlinie sind Psychotherapeuten im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung verpflichtet, eine psychotherapeutische Sprechstunde anzubieten.
Vor Beginn einer Psychotherapie stehen häufig Fragen im Raum wie z.B. „Benötige ich überhaupt eine Psychotherapie? Und wenn ja, wie geht es dann weiter?“.
Zur gemeinsamen Klärung dieser und anderer Fragen können Sie die psychotherapeutische Sprechstunde meiner Praxis nutzen.
In der Sprechstunde können bis zu drei Sitzungen (Dauer jeweils 50 min.) durchgeführt werden.
Die Sprechstundensitzungen entsprechen nicht dem Beginn einer Psychotherapie, sondern verfolgen v.a. diese Ziele:
- Erstes Kennenlernen mit diagnostischer Abklärung und Einschätzung
- Information über jeweils geeignete Unterstützungs- oder Therapieangebote
- Klärung zu weiteren sinnvollen Maßnahmen
Zum Abschluss der Sprechstunde erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an der Sprechstunde, die auch Empfehlungen zum weiteren Vorgehen beinhaltet.
Bitte beachten Sie: Ist eine Psychotherapie indiziert, kann diese hier in der Praxis nur dann durchgeführt werden, wenn ein freier Therapieplatz zur Verfügung steht. Fragen hierzu oder zur psychotherapeutischen Sprechstunde allgemein beantworte ich gerne während der telefonischen Sprechzeit (siehe „Termine„).